Momentaner Stand der Dinge:
Laut IHK Niederbayern:
Wer darf öffnen?
Stand 16.04.2020, 14:00 Uhr
Für Ladengeschäfte und den Einzelhandel gelten künftig folgende Auflagen: Einlasskontrollen, 1,5 m-Abstand, ein Kunde pro 20 qm, verpflichtende Hygiene- und Parkplatzkonzepte sowie ein Mundschutzgebot, wobei deren Besorgung eigenverantwortlich durch den Ladeninhaber bzw. Kunden erfolgen muss. Auf dieser Grundlage werden die Beschränkungen im Bereich der Geschäfte stufenweise erleichtert:
- Ab 20. April 2020 dürfen Bau- und Gartenmärkte sowie Gärtnereien wieder öffnen.
- Ab 27. April 2020 dürfen Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen wieder öffnen.
- Ab 27. April 2020 dürfen weitere Geschäfte bis zu einer maximalen Verkaufsfläche von 800 qm öffnen. Das bedeutet eine maximal zulässige Kundenzahl von 40 Personen pro Laden.
Für uns bedeutet das, daß auch wir am Mittwoch den 29. April wieder öffnen dürfen – vorausgesetzt wir erfüllen die Auflagen.
Wir werden daher am Mittwoch den 29. April wieder für Euch da sein!
Allerdings werden wir vorerst nur den Außenbereich und die Möbelhalle zum Verkauf öffnen!
Wir wissen nicht wie wir die Auflagen in den Wühlhaus – Verkaufsräumen erfüllen könnten.
Wir haben noch kein gefordertes Hygienekonzept erarbeiten können das bei uns funktioniert und Sinn macht!
Außerdem haben wir keine Lust Türsteher zu spielen und Abstände zu überwachen!
Unser Laden hat sich über die Jahre auch zu einer sozialen Begegnungsstätte entwickelt. Darauf sind wir stolz und wir wollen auch daß das so bleibt!
Mit den momentanen Auflagen können wir das aber nur im Freien weitermachen… Geforderte Abstände lassen sich bei uns drinnen einfach nicht verwirklichen…
Neuigkeiten und Änderungen werden wir hier auf unserer Homepage ankündigen!