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Wieder offen ab 29. April !

26. April 2020

Wir öffnen am 29. 4. wieder unsere Pforten!

Vor kurzem hatten wir noch geplant nur unser Außengelände und unsere Möbelhalle zu öffnen.

Aber wir haben uns jetzt entschlossen auch das Wühlhaus selbst wieder zu öffnen!

 

Dabei ist zu beachten daß natürlich auch bei uns die  Regelungen zur „Zweiten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ (2.BIfSMV) eingehalten werden müssen.

 

Für unsere Kunden heißt das, dass wie überall beim Einkaufen, auch bei uns eine geeignete Mund-Nase-Bedeckung zu verwenden ist und auch der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten ist!

 

Für uns wird das ganze ein bisschen umfangreicher und auch nerviger:

Das beginnt damit dass wir den nicht einsichtigen Kunden durch Ausübung des Hausrechts den Zutritt verwehren müssen!

Ebenso müssen wir den Zutritt beschränken!

Aufgrund der Größe unsere Ladens dürfen sich maximal 8 Kunden gleichzeitig im Wühlhaus aufhalten!

In der Möbelhalle gegenüber dürfen sich maximal 6 Kunden gleichzeitig aufhalten!

Und im ehemaligen Stall immer nur ein Kunde!

Dabei muss selbstverständlich immer der Mindestabstand von 1,5 Meter eingehalten werden!

Wir werden den Zutritt auch tatsächlich kontrollieren… Wir hoffen da auf Euer Verständnis! Nervt uns selbst… Aber die angedrohten Bußgelder sind nicht ohne…  Der uns gewohnte Flair einer Begegnungsstätte wird sicherlich erst einmal spürbar weniger werden… Ganz klar schade, aber momentan nicht anders zu verwirklichen!

Ein verpflichtendes – schriftlich zu fixierendes – Schutz- und Hygienekonzept sowie ein Parkplatzkonzept haben wir erarbeitet und können dies auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde oder sonstigen Sicherheitsbehörde vorzeigen!

So weit so gut… Wir freuen uns auf ein Wiedersehen…

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